Corona-Test für Reiserückkehrer
Mit Wirkung zum 1. August hat das Bundesgesundheitsministerium eine Änderung der Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 erlassen. Danach können sich alle Rückkehrer aus dem Ausland beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen, den oder in einer Arztpraxis testen lassen. Fragen hierzu beantwortet das Bundesgesundheitsministerium unter diesem Link: Spätestens 72 Stunden nach der Einreise Nach der Verordnung haben nicht nur gesunde Rückkehrer aus Risikogebieten Anspruch auf einen Test, sondern alle