
Kategoriearchiv: Standard


Corona-Test für Reiserückkehrer
Mit Wirkung zum 1. August hat das Bundesgesundheitsministerium eine Änderung der Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 erlassen. Danach können sich alle Rückkehrer aus dem Ausland beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen, den oder in einer Arztpraxis testen lassen. Fragen hierzu beantwortet das Bundesgesundheitsministerium unter diesem Link: Spätestens 72 Stunden nach der Einreise Nach der Verordnung haben nicht nur gesunde Rückkehrer aus Risikogebieten Anspruch auf einen Test, sondern alle

Neu: Die App für Ihre Hausarztpraxis
Die elektronische Gesundheitskarte soll zukünftig das zentrale Element der Digitalisierung der Patientendaten sein. Dazu wurden seit 2006 über 1.000 Mio Euro von den beteiligten Verbänden, dem Bund, Ärzten und Unternehmen investiert. Mittlerweile wird jedoch diese Lösung zunehmend und auch vom Bundesgesundheitsminister in Frage gestellt – eine Lösung, die noch immer im Einführungsstadium ist und ausschließlich auf die Gesundheitskarte setzt, scheint heute nicht mehr zeitgemäß. Ohne die Anschaffung eines (noch immer
BMI Rechner für Kinder und Jugendliche
Als Service bieten wir Ihnen hier den BMI-Rechner für Kinder und Jugendliche von https://www.bmi-rechner.net an. (c) www.BMI-Rechner.net Bei Fragen zu den Ergebnissen freuen wir uns auf Ihren Anruf !
BMI Rechner für Erwachsene
Als Service bieten wir Ihnen hier den BMI-Rechner für Erwachsene von https://www.bmi-rechner.net an. (c) www.BMI-Rechner.net Bei Fragen zu den Ergebnissen freuen wir uns auf Ihren Anruf !
Diese Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Check-Up unter 35
Im Unterschied zur Gesundheitsvorsorgeuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr ist die Untersuchung nur dann eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenkassenleistung, wenn der Patient das 18. Lebensjahr vollendet und diese Untersuchung bisher noch nicht in Anspruch genommen hat. Gesetzlich versicherte Patienten können ab sofort einmal die Untersuchung kostenlos in Anspruch nehmen, wenn sie unter 35 Jahre alt sind. Bis 2018 haben nur die folgenden Krankenkassen die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung unter 35 Jahre übernommen:
Diese Krankenkassen tragen die Kosten für die J2
Im Unterschied zur J1 ist die J2 – Untersuchung keine gesetzlich vorgeschriebene Krankenkassenleistung. Einige Krankenkassen übernehmen dennoch die Kosten für die J2 Vorsorgeuntersuchung: https://hausarztlohbruegge.de/bmi-rechner-fuer-kinder-und-jugendliche/ https://hausarztlohbruegge.de/checkupj1/