Der Gemeinsame Bundesausschuss als das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat am 7.12.2023 beschlossen, dass die telefonische Krankschreibung für Patient*innen wieder möglich sein soll. Zuvor gab es diese Regelung bereits befristet während der Corona-Pandemie. Die aktuelle Regelung soll dagegen unbefristet gelten.
Die aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1150/
können wir Ihre telefonischen Anfragen nicht bearbeiten und es ist in Ihrer Verantwortung, rechtzeitig die von uns benannten Vertreter anzusprechen.
Bitte beachten Sie, daß wir Ihnen als Patient*in in unserer Hausarztpraxis im Innenhof die telefonische Krankschreibung für zunächst 3 Tage anbieten. Eine Folge-Krankschreibung für 3 Tage ist nur möglich, wenn Sie zuvor für die Erst-Krankschreibung in unserer Praxis waren.
Falls Sie einen positiven Corona-Test haben, stellen wir Ihnen die Erst-Krankschreibung gerne auch für 5 Tage aus – bitte laden Sie dazu im Formular ein Foto Ihres Tests neben Ihrem Personalausweis hoch.