Der Gemeinsame Bundesausschuss als das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat am 7.12.2023 beschlossen, dass die telefonische Krankschreibung für Patient*innen wieder möglich sein soll. Zuvor gab es diese Regelung bereits befristet während der Corona-Pandemie. Die aktuelle Regelung soll dagegen unbefristet gelten.
Die aktuelle Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1150/
können wir Ihre telefonischen Anfragen nicht bearbeiten und es ist in Ihrer Verantwortung, rechtzeitig die von uns benannten Vertreter anzusprechen.
Bitte beachten Sie, daß wir Ihnen als Patient*in in unserer Hausarztpraxis im Innenhof die telefonische Krankschreibung für zunächst 3 Tage anbieten. Eine Folge-Krankschreibung für 3 Tage ist nur möglich, wenn Sie zuvor für die Erst-Krankschreibung in unserer Praxis waren.
Falls Sie einen positiven Corona-Test haben, stellen wir Ihnen die Erst-Krankschreibung gerne auch für 5 Tage aus – bitte laden Sie dazu im Formular ein Foto Ihres Tests neben Ihrem Personalausweis hoch.
Wenn Sie das Formular nicht ausfüllen können, finden Sie hier das Formular zur telefonischen Krankschreibung zum Download: