Anamnesebogen für das Hautkrebs-Screening

Liebe Patientin,
lieber Patient,

seit dem 1.7.2008 wird das Hautkrebs-Screening angeboten. Dieses ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und gehört zum Krebsfrüherkennungsprogramm.

Sie haben ab dem Alter von 35 Jahren Anspruch, sich alle 2 Jahre von uns auf verdächtige Veränderungen der Haut untersuchen zu lassen. Bitte planen Sie für diese Untersuchung und die anschließende Beratung ca. 30min ein. Zur weiteren Abklärung werden Sie ggf. an eine/n Facharzt/ärztin für Dermatologie weiter überwiesen.

Bitte beachten Sie, dass das Hautkrebsscreening und das Check-Up nicht im gleichen Quartal in Anspruch genommen werden können, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernehmen soll und vereinbaren Sie gegebenenfalls Ihre Termine entsprechend.

Die Beratung über weitere präventive Maßnahmen erfolgt zusätzlich im Rahmen des Hautkrebs-Screenings.