Privat versichert im Basistarif ?
Zum 1. Januar 2009 wurden die Versicherer der privaten Krankversicherung (PKV) verpflichtet, neben den privaten Normal- und Standardtarifen auch den sogenannten Basistarif anzubieten.
Die Vertragsleistungen entsprechen denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und es gibt eine Versicherungspflicht, den sogenannten Kontrahierungszwang: Der Basistarif darf niemandem verwehrt werden, der bereits in der PKV versichert oder freiwillig versichert in der GKV ist. Auch dürfen keine Risikozuschläge berechnet werden.
Im Rahmen ihres gesetzlichen Sicherstellungsauftrages müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie Kassenärztliche Bundesvereinigun (KBV) auch die ärztliche Versorgung der im Basistarif der PKV privat Versicherten mit den in diesen Tarifen versicherten ärztlichen Leistungen sicherstellen.
Gemäß §75 IIIa SGB V (Sozialgesetzbuch 5 Absatz 3a) gelten für die Leistungserbringer geänderte Steigerungsfaktoren:
- Laboratoriumsuntersuchungen (Abschnitt M und Ziffer 437) max. Faktor 1,16
- Gebühren in besondern Fällen (A), Physikalisch-medizinische Leistungen (E) sowie Strahlendiagnostik, -therapie o.ä. max. Faktor 1,38
- übrigen Leistungen der Gebührenordnung max. Faktor 1,8
Die in der Hausarztpraxis erbrachten persönlichen Leistungen der Hausärztin werden also maximal mit dem Steigerungsfaktor 1,8 privat abgerechnet, Laboruntersuchungen z.B. im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen (Check-Ups) max. mit Faktor 1,16
Sofern Sie Ihre Hausärztin vor Inanspruchnahme der dort erbrachten Leistungen nicht darüber informieren, dass Sie im Basistarif privat versichert sind, erfolgt die Berechnung mit den regulären Steigerungsfaktoren (Faktor 2,3) und Ihre Versicherung wird Ihre Rechnung nur anteilig erstatten, so daß Sie gegebenenfalls bestimmte Leistungen aus eigener Tasche tragen müssen.
Bitte beachten Sie, daß im Basistarif grundsätzlich nur bis zur Höchstgrenze der in der GKV anfallenden Gebühren erstattet wird und Sie deshalb analog von gesetzlich versicherten Patienten bei Inanspruchnahme von zusätzlichen Leistungen diese unter Umständen ebenfalls privat tragen müssen.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich vorab über die Erstattlungsfähigkeit von bestimmten Leistungen zu informieren – gerne unterstützen wir Sie dabei !