Sie haben Symptome ?
Seit April 2022 gelten neue Vorgaben für die Durchführung von PCR-Tests bei Verdacht auf eine SARS-CoV2-Infektion für alle niedergelassenen Ärzte.
Während kommunale Testzentren geschlossen werden und kommerzielle Anbieter von Schnell- und PCR-Tests ihr Angebot reduzieren, bleibt das Risiko einer Infektion nach Aufhebung der meisten Schutzmaßnahmen hoch.
Wenn Sie Symptome einer Atemwegserkrankung haben und eine Corona-Infektion nicht ausschließen können, dann benötigen Sie nach wie vor einen PCR-Test bei Ihrer Hausärztin. Dieser ist weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen für Sie kostenlos und wird mittlerweile wieder von unserem Labor durchschnittlich innerhalb von 48 Stunden ausgewertet.
Neu ist, dass die kostenlose PCR-Testung für gesetzlich versicherte Patient*innen nur noch bei Vorliegen eines positiven SARS-CoV2-Antigentests (Schnelltest) möglich ist.
Falls Sie selber einen Schnelltest durchgeführt haben und das Ergebnis positiv ist, benötigen wir Ihre Bestätigung, dass Sie am gleichen Tag einen positiven Schnelltest durchgeführt haben.
Sofern Sie als gesetzlich versicherte*r Patient*in keinen eigenen Schnelltest zur Verfügung haben oder aber lieber den Schnelltest durch uns durchführen lassen möchten, bieten wir Ihnen diese Leistung gerne als Privatleistung an. Da die gesetzlichen Krankenkassen diese Leistung nicht vergüten, berechnen wir Ihnen hier für die Durchführung des Schnelltests, den Test selber, die Bestätigung des Testergebnisses sowie bei einem positiven Testergebnis die Durchführung des PCR-Tests Kosten in Höhe von 24,37€. Sie erhalten dazu eine Rechnung und müssen nicht gleich bezahlen. Diese Kosten entstehen auch, wenn Sie privat versichert oder Selbstzahler sind.