Telematik-Infrastruktur: Wir sind drin!

Der Gesetzgeber hat alle Ärzte dazu verpflichtet, den Anschluß an das digitale Netz zu installieren. Darüber soll sichergestellt werden, dass künftig Patienten stets eine aktuelle Versichertenkarte (eGK) haben, ihren Medikationsplan auf der eGK bequem beim Arzt und in der Apotheke vorzeigen können und auch weitere Informationen elektronisch gespeichert werden können (elektronische Patientenakte).

Im ersten Schritt sind alle niedergelassenen Ärzte aufgefordert, bis spätestens Mitte des Jahres die hierzu notwendige technische Infrastruktur zu installieren.

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Was bedeutet das für Sie ?

Unsere Praxis ist bereits angeschlossen. Wird Ihre Karte bei uns eingelesen, werden die darauf gespeicherten Daten mit den bei Ihrer Krankenkasse hinterlegten Daten automatisiert abgeglichen.

Das System prüft, ob Ihre Karte gültig ist und sich Ihre Daten gegebenenfalls geändert haben, weil Sie zum Beispiel umgezogen sind. Dann erfolgt eine Aktualisierung – vorausgesetzt, Sie haben die neue Adresse Ihrer Krankenkasse mitgeteilt. Das ist ganz wichtig.

Was ist, wenn Probleme auftreten ?

Mitunter erhält die Praxis beim Einlesen die Meldung „Karte ungültig“. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, haben Sie eventuell eine alte Versichertenkarte vorgelegt. Bisher fiel das beim Einlesen der Karte nicht auf. Und Sie wundern sich vielleicht, dass bei Ihrem letzten Arztbesuch noch alles funktioniert hat. Das liegt daran, dass noch nicht in allen Praxen der Online-Datenabgleich möglich ist. Ein Grund kann allerdings auch sein, dass Sie bei der Krankenkasse nicht mehr versichert sind und die Karte deshalb ungültig ist.

Bitte denken Sie deshalb daran, beim ersten Besuch im Quartal Ihre aktuelle Gesundheitskarte mitzubringen. Ihre alte Karte vernichten Sie bitte, sobald Sie eine neue von Ihrer Krankenkasse erhalten haben.

Ihre Dr. med. Ismene Kappos-Baxmann

Sollten Sie keine neuere elektronische Gesundheitskarte zu Hause haben, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. Der Arzt darf Sie trotzdem behandeln. Nach zehn Tagen darf er die Behandlung privat abrechnen, wenn Sie bis dahin keine gültige eGK vorlegen können. Manchmal erhalten wir beim Einlesen der Karte die Meldung, dass die eGK defekt ist. Bitte wenden Sie sich dann umgehend an Ihre Krankenkasse, um schnellstmöglich eine neue eGK zu erhalten. In diesem Fall kann der Arzt Ihre Behandlung trotzdem abrechnen.

Ist das sicher ?

Um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Patienten zu schützen, wird in der Telematikinfrastruktur auf starke Informationssicherheitsmechanismen gesetzt. Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen bekannten Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff auf sensible Informationen sind daher das Fundament der Telematikinfrastruktur.

Damit die sichere Kommunikation und der Schutz von sensiblen Informationen in der Telematikinfrastruktur langfristig gewährleistet sind, werden die verwendeten kryptographischen Verfahren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst.

Medizinische Anwendungen sind freiwillig

Die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur sind ein Angebot an Versicherte, das sie – auf freiwilliger Basis – nutzen können. Erst wenn sich der Versicherte für eine Anwendung entschieden hat, dürfen bei dieser Anwendung medizinische Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

Wollen Versicherte eine Anwendung nutzen, willigen sie darin gegenüber einem Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder Apotheker einmal schriftlich ein. Die elektronische Gesundheitskarte speichert dann einen Verweis auf die beim Heilberufler hinterlegte schriftliche Einwilligung. Versicherte können diese jederzeit widerrufen.