Keine Kostenübernahme für Coronatests ab 11. Oktober 2021

Neue Corona-Testverordnung veröffentlicht

Die neue zum 11. Oktober in Kraft tretende aktualisierte Corona-Testverordnung sieht vor, nur noch einem sehr eingeschränkten Personenkreis den Anspruch auf unentgeltliche Schnelltests einzuräumen. Hierzu zählen:

  • Kinder unter 12 Jahre
  • Personen, die in den letzten 3 Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Trimenon, nicht gegen das Coronavirus geimpft werden konnten
  • Bis Ende 2021 Personen, die unter 18 Jahre alt sind oder zum Zeitpunkt der Testung Schwangere oder Studierende, die mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoff gegen Corona geimpft wurden
  • Personen, die in den letzten 3 Monaten vor der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfungen teilgenommen haben
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung in Quarantäne wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Alle anderen Personen, die sich auf Covid-19 testen lassen wollen und nicht zu den genannten Personengruppen zählen, werden ab dem 11. Oktober ihren Schnelltest selber bezahlen müssen.

Im Zuge der neuen Testverordnung hat die Hamburger Sozialbehörde angekündigt, die von ihr beauftragten Testzentren mit Inkrafttreten der neuen Testverordnung zum 11. Oktober zu schließen. Ab diesem Zeitpunkt können Tests nur noch kostenpflichtig bei Ärzten, Apotheken und Laboren durchgeführt werden.

Dr. med. Ismene Kappos-Baxmann
Dr. med. Ismene Kappos-Baxmann

Falls Sie sich z.B. berufsbedingt regelmässig testen lassen müssen, allgemein die Kosten für Testungen bei Freizeitaktivitäten nicht tragen möchten oder auch die immer zahlreicher vorhandenen 2G-Angebote wahrnehmen möchten, empfehle ich Ihnen dringend, sich zur Impfung gegen Covid-19 beraten zu lassen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin – wie immer gerne auch online unter dem Link

https://yourl.hapii.de/termin.

Falsche Kontraindikationen gegen die Corona-Impfung

Manche Menschen glauben, sie könnten sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen. Die meisten Bedenken lassen sich jedoch ausräumen. Es gibt nur sehr wenige Gründe (Kontraindikationen), warum eine Person sich dauerhaft oder vorübergehend nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann.

Das Robert-Koch-Institut (RKI, vgl. hier) hat auf seiner Website die Liste der falschen Kontraindikationen gegen die Impfung veröffentlicht – also solchen medizinischen Gründen, die NICHT GEGEN die Impfung sprechen:

  • banale Infekte, auch wenn sie mit Fieber (≤ 38,5 °C) einhergehen
  • Krebserkrankungen, rheumatologische Erkrankungen
  • Allergien (die nicht spezifisch gegen Bestandteile der Impfung bestehen)
  • Behandlung mit Antibiotika oder Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten
  • Blutungsneigung/ Einnahme von Gerinnungsmedikamenten
  • Vorbestehende neurologische Erkrankungen wie bspw. Multiple Sklerose
  • Chronische Erkrankungen wie Chronisch Entzündliche Darmerkrankungen oder Nierenerkrankungen

Nach Einschätzung des RKI können nur sehr wenige Personen (Einzelfälle) aufgrund von Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe nicht geimpft werden. Bei gesicherter Allergie gegenüber Inhaltsstoffen eines Impfstoffs gegen COVID-19 und in unklaren Fällen soll die Vorstellung in einem allergologischen Zentrum erfolgen.

Impfluencerin
Dr. med. Ismene Kappos-Baxmann und ihr Team sind Impfluencerinnen



Ich empfehle Ihnen hier, mit dem Allergiezentrum am UKE (Gebäude W14, Erdgeschoss) Kontakt aufzunehmen – Telefon 040 / 7410-53639.

Gerne können Sie auch zur Impfberatung einen Termin in unserer Praxis vereinbaren – wie immer auch online unter https://yourl.hapii.de/termin.

Gleichzeitige Impfung gegen Corona und Grippe ist möglich

Die STIKO-Empfehlung erlaubt nunmehr auch die gleichzeitige Verimpfung von COVID-19-Impfstoffen mit Influenzaimpfstoffen.

Bei deren Applikation muss kein zeitlicher Mindestabstand zur COVID-19-Impfung mehr eingehalten werden. Die Injektion soll in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.

Wir bieten Ihnen die Grippeimpfung nach unserem Urlaub ab dem 18. Oktober 2021 an.

Team der Hausarztpraxis im Innenhof Wussten Sie, dass Sie in unserem Team von einer geprüften Impfassistentin betreut werden ?