Corona-Warn-App ? ! ?

Seit gestern wird die offizielle deutsche Corona-Warn-App nun zum Download angeboten.

Was kann die App ?

Die App auf dem Smartphone erkennt, ob sich der Nutzer länger als 15 Minuten in der Nähe (weniger als 2 Meter) eines anderen positiv getesteten App-Nutzers aufgehalten hat. Dazu muß auf dem Smartphone nicht nur die App installiert und die Risikoerkennung aktiviert sondern auch Bluetooth eingeschaltet sein.

Die jetzt veröffentlichte App wurde zusammen von der SAP und der Telekom in kurzer Zeit und unter Verwendung der von Google und Apple bereitgestellten Schnittstellen programmiert. Vor der Veröffentlichung wurde der Programm-Code veröffentlicht („Open Source“) und Änderungsvorschläge sowie Fehlerkorrekturen durch fremde Programmierer wurden eingearbeitet. Das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) stellt jetzt fest, dass „die Anwendung ein Höchstmaß an Informationssicherheit“ bietet.

…dass der Datenschutz in beispielhafter Weise gewährleistet werden kann

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter Prof. Johannes Caspar

„Aus Sicht des Datenschutzes sehe ich keinen Grund, der gegen eine Installation spricht“

Bundesdatenschutzbeauftrager Ulrich Kelber

Aus Datenschutzgründen muß übrigens jede/r Nutzer/in selbständig in der App eintragen, dass er/sie positiv getestet wurde.

Die Bundesärztekammer unterstützt die Warn-App. Die App sorge auf sehr einfache Weise dafür, Infektionsketten zu erkennen und ermögliche persönliche Vorsorge mit der Möglichkeit, sich bei einer Warnung beim Hausarzt testen zu lassen.

Das ist ein sehr sinnvolles Instrument

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident Bundesärztekammer (BÄK)

Also alles klar – die App kann ohne weiteres installiert werden ?

Sollte man sich diese App nun auf sein Android- oder Apple Smartphone installieren ?

Anzumerken ist, dass zur Zeit noch ein Medienbruch besteht, weil die Labore nicht über die App angebunden sind, sondern jeweils telefonisch erreicht werden.

Weiterhin bestehen Sorgen, dass der Betrieb in Übereinstimmung mit der DSGVO erst nach Verabschiedung eines einschlägigen Gesetzes, welches insbesondere die Freiwilligkeit der Nutzung regelt, möglich ist. Unter anderem wird die Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung gefordert.

In Abwägung aller Risiken und der Chancen durch die Nutzung der App sowohl im privaten Kreis als auch im Rahmen unserer Arbeit in der hausärztlichen Praxis haben wir (Dr. med. Kappos-Baxmann und Familie) uns entschieden, die App zu nutzen und die Risiko-Ermittlung zu aktivieren.

Unseren Mitarbeitern haben wir die Nutzung empfohlen, um auch dort im privaten Kreis und für alle Patienten das höchstmögliche Maß an Sicherheit zu gewährleisten – die Nutzung ist aber selbstverständlich freiwillig.

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