Was ist eine Famulantin ?

Alle Studierenden im Fach Medizin müssen während des Studiums ein medizinisches Praktikum machen – die sogenannte Famulatur.

Dabei ist auch vorgesehen, einen Abschnitt bei einem niedergelassenen Hausarzt zu absolvieren und hier in 4 Wochen einen ersten Einblick in die ambulante Versorgung von Patienten zu erhalten.

Erst mit der Bestätigung des Hausarztes in der Tasche dürfen sich die Studierenden dann zum nächsten Abschnitt ihres Studiums anmelden.

Während der Famulatur darf der Famulus oder die Famula (auch Famulantin) dann nach Einwilligung des Patienten den Arzt in der Sprechstunde begleiten – ohne selber medizinisch tätig zu werden.

Während der Famulatur gelten im übrigen die gleichen Pflichten für den Praktikanten wie für alle Mitarbeiter des Arztes – die Famulantin unterliegt der Schweigepflicht und muß alle Informationen streng vertraulich behandeln.

Wir freuen uns über die Unterstützung von Frau cand. med. Baraah Chebill als Famula ab dem 11. März 2019 – willkommen in unserem Team !

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