Impfung gegen Influenza (Grippe)

Ab sofort können Sie bei uns Ihren Termin zur Grippeimpfung online reservieren.

Sind Sie gesetzlich versichert, übernimmt Ihre Krankenkasse ab 60 Jahre in jedem Fall die Kosten, sind Sie unter 60, gelten die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes.


Sind Sie privat versichert, bieten wir Ihnen ab sofort die Möglichkeit, den Impfstoff vorab zu bezahlen, so daß Sie nicht mehr persönlich den Impfstoff in Ihrer Apotheke kaufen müssen und am vereinbarten Termin gleich geimpft werden.


Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes:

Indikationsimpfung

  • Schwangere ab dem 2. Trimenon (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon)
  • Personen ab dem Alter von 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens. Hierzu zählen Personen mit z.B. 
  • chronischen Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD)
  • chronischen Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
  • mit Multipler Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können
  • angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion
  • HIV-Infektion
  • Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (z. B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. –suppression) gefährden können

Berufliche Indikation

  • Personen mit einer erhöhten beruflichen Gefährdung, zum Beispiel 
  • medizinisches Personal
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen (z. B. Personen mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz oder Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. –suppression) fungieren können.
  • Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln