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Corona-Test für Reiserückkehrer

Mit Wirkung zum 1. August hat das Bundesgesundheitsministerium eine Änderung der Rechtsverordnung zur Testung auf SARS-CoV-2 erlassen. Danach können sich alle Rückkehrer aus dem Ausland beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen, den

Notfallpraxis Farmsen, Berner Heerweg 124 oder Notfallpraxis Altona, Stresemannstrasse 54, täglich von 10-18 Uhr.

In der Notfallpraxis Reinbek werden diese Abstriche nicht durchgeführt!

oder in einer Arztpraxis testen lassen.  Fragen hierzu beantwortet das Bundesgesundheitsministerium unter diesem Link:

Spätestens 72 Stunden nach der Einreise 

Nach der Verordnung haben nicht nur gesunde Rückkehrer aus Risikogebieten Anspruch auf einen Test, sondern alle Personen, die nach Deutschland einreisen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Test innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise erfolgt. Eine einmalige Wiederholungstestung ist möglich. 

Im Bezirk Bergedorf wurden bezogen auf 100.000 Einwohner bisher insgesamt 170 Menschen mit Corona infiziert – davon in den letzten 14 Tagen 17 neue Fälle. Mit diesen Zahlen rangiert Bergedorf unter den Hamburger Bezirken an letzter Stelle der Infektionsstellen – in allen anderen Bezirken gibt es mehr Infizierte.

Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, Ihnen alternativ zum Besuch der Testzentren auch den Corona Test für Reiserückkehrer anzubieten.

Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich entweder innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise testen lassen oder innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise.
  • Nachgewiesen werden muss das Ergebnis binnen 72 Stunden gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt. Die Testbescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Reisende aus Risikogebieten, die keinen Test nachweisen können, müssen sich bei Einreise auf Aufforderung der zuständigen Behörden testen lassen.
  • Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, müssen Sie sich selbst bis zu 14 Tage zu Hause isolieren (häusliche Quarantäne).
  • Der Aufenthalt ist in einem Risikogebiet nach Definition des Robert-Koch-Institutes erfolgt
  • oder es haben sich laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts in einem ununterbrochenen Zeitraum von sieben Tagen bezogen auf 100. 000 Einwohner dieses Gebietes mehr als 50 Personen neu mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert
  • Sie müssen den Aufenthalt durch z.B. Ihre Bordkarte oder Reisebestätigung nachweisen

Bitte rufen Sie uns zur Terminabstimmung an oder vereinbaren Sie online auf unserer Website einen Termin zur Testung – idealerweise zum Ende der Sprechstunde.

carl_iason

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carl_iason

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