Ab sofort ist nach einer entsprechenden Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses wieder die telefonische Krankschreibung möglich.
Wir haben uns entschieden, Ihnen als unser(e) Patient(in) hierzu den Weg über ein Online-Formular anzubieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir telefonische Krankschreibungen nur auf diesem Weg ausstellen. Entsprechende Anfragen auf unserem Anrufbeantworter können wir leider nicht bearbeiten.
Während unseres Praxisurlaubes und am Wochenende sowie an Feiertagen können wir Ihre telefonischen Anfragen nicht bearbeiten und es ist in Ihrer Verantwortung, rechtzeitig die von uns benannten Vertreter anzusprechen.
Bitte füllen Sie unser Formular zur Anforderung der telefonischen Krankschreibung aus.
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