Im Unterschied zur Gesundheitsvorsorgeuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr ist die Untersuchung nur dann eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenkassenleistung, wenn der Patient das 18. Lebensjahr vollendet und diese Untersuchung bisher noch nicht in Anspruch genommen hat. Gesetzlich versicherte Patienten können ab sofort einmal die Untersuchung kostenlos in Anspruch nehmen, wenn sie unter 35 Jahre alt sind.
Bis 2018 haben nur die folgenden Krankenkassen die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung unter 35 Jahre übernommen:
AOK Hessen | AOK Sachsen-Anhalt | BKK Akzo Nobel | BKK Diakonie |
BKK exklusiv | BKK firmus | BKK Gildemeister Seidensticker | BKK HMR |
BKK Melitta Plus | BKK Scheufelen | BKK Wirtschaft & Finanzen | Daimler BKK |
DAK Gesundheit | HEK - Hanseatische Krankenkasse | hkk Krankenkasse | IKK Brandenburg und Berlin |
IKK Südwest | Novitas BKK | SBK | Schwenninger Krankenkasse |
TBK (Thüringer Betriebskrankenkasse) |
Liebe Patientinnen und Patienten, ab Freitag, den 2. Februar gelten unsere neuen Sprechzeiten. Was ändert…
Als Einzelpraxis in Hamburg-Lohbrügge versorgt Frau Dr. med. Kappos-Baxmann alleine bis zu 1.200 Patientinnen und…
Ab sofort ist nach einer entsprechenden Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses wieder die telefonische Krankschreibung möglich.…
Liebe Patienten und Patientinnen, ab sofort stellen wir Ihre Rezepte nur noch als elektronisches eRezept aus. Bitte…
Vom 24. Juli bis einschließlich 3. August bleibt unsere Praxis geschlossen. Wir wünschen Ihnen Allen…