Die neue zum 11. Oktober in Kraft tretende aktualisierte Corona-Testverordnung sieht vor, nur noch einem sehr eingeschränkten Personenkreis den Anspruch auf unentgeltliche Schnelltests einzuräumen. Hierzu zählen:
Alle anderen Personen, die sich auf Covid-19 testen lassen wollen und nicht zu den genannten Personengruppen zählen, werden ab dem 11. Oktober ihren Schnelltest selber bezahlen müssen.
Im Zuge der neuen Testverordnung hat die Hamburger Sozialbehörde angekündigt, die von ihr beauftragten Testzentren mit Inkrafttreten der neuen Testverordnung zum 11. Oktober zu schließen. Ab diesem Zeitpunkt können Tests nur noch kostenpflichtig bei Ärzten, Apotheken und Laboren durchgeführt werden.
Manche Menschen glauben, sie könnten sich nicht gegen COVID-19 impfen lassen. Die meisten Bedenken lassen sich jedoch ausräumen. Es gibt nur sehr wenige Gründe (Kontraindikationen), warum eine Person sich dauerhaft oder vorübergehend nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann.
Das Robert-Koch-Institut (RKI, vgl. hier) hat auf seiner Website die Liste der falschen Kontraindikationen gegen die Impfung veröffentlicht – also solchen medizinischen Gründen, die NICHT GEGEN die Impfung sprechen:
Nach Einschätzung des RKI können nur sehr wenige Personen (Einzelfälle) aufgrund von Allergien gegen Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe nicht geimpft werden. Bei gesicherter Allergie gegenüber Inhaltsstoffen eines Impfstoffs gegen COVID-19 und in unklaren Fällen soll die Vorstellung in einem allergologischen Zentrum erfolgen.
Die STIKO-Empfehlung erlaubt nunmehr auch die gleichzeitige Verimpfung von COVID-19-Impfstoffen mit Influenzaimpfstoffen.
Bei deren Applikation muss kein zeitlicher Mindestabstand zur COVID-19-Impfung mehr eingehalten werden. Die Injektion soll in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
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