Zum 1. Januar 2019 treten einige Änderungen im Bereich der Gesundheit für gesetzlich Versicherte (Gesetzliche Krankenversicherung – GKV) in Kraft. Dazu treten das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft. Hinter den Wortungetümen des Bundesgesundheitsministeriums unter Minister Jens Spahn verbergen sich viele Änderungen, die zum Teil deutliche Konsequenzen haben.
Taxifahrten zum Arzt für Patienten mit Pflegegrad 3 sowie Schwerbehinderte gelten als für die Abrechnung direkt durch die Krankenkasse genehmigt, wenn der Arzt eine entsprechende Verordnung ausgestellt hat. Sie können also direkt mit der Verordnung ein Taxi bestellen und den Taxifahrer bitten, mit der Krankenkasse abzurechnen.
Pflegende Angehörige können auch dann eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Behandlung ausreichend wäre.
Wenn pflegende Angehörige eine stationäre medizinische Reha in Anspruch nehmen wollen, können sie zudem künftig parallel auch ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder in der gleichen Einrichtung betreuen lassen.
Wesentliche Änderung ist, dass die Beiträge für die Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von der Rentenversicherung und Rentnern getragen werden.
Das Bundesgesundheitsministerium hat errechnet, dass Rentner mit einer Rente von 1.200€ damit pro Monat 6€ sparen.
Auch gesetzlich Versicherte profitieren von der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen: Ab dem 1. Januar zahlen wieder Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen (50/50) ein.
Diese Regelung gilt auch für den Zusatzbeitrag. Dieser wurde vom Ministerium auf bundesweit 0,9% festgesetzt. Krankenkassen dürfen keinen Zusatzbeitrag mehr berechnen, wenn Sie mindestens die Kosten aller Versicherten für 1 Monat angespart haben.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2018/4-quartal/neuregelungen-2019.html
Beachten Sie bitte auch unseren Beitrag mit einer Liste von Krankenkassen und Ihren geplanten Zusatzbeiträgen für 2019.
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