Im Unterschied zur Gesundheitsvorsorgeuntersuchung ab dem 35. Lebensjahr ist die Untersuchung nur dann eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenkassenleistung, wenn der Patient das 18. Lebensjahr vollendet und diese Untersuchung bisher noch nicht in Anspruch genommen hat. Gesetzlich versicherte Patienten können ab sofort einmal die Untersuchung kostenlos in Anspruch nehmen, wenn sie unter 35 Jahre alt sind.
Bis 2018 haben nur die folgenden Krankenkassen die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung unter 35 Jahre übernommen:
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